Vereinbarung über die Registrierung einer gTLD

Bedingungen für die Registrierung von gTLD-Domänennamen

Bedingungen für die gTLD-Registrierung

ICANN-Richtlinien, die wir befolgen

Richtlinie zur Wiederherstellung abgelaufener Registrierungen

Auf der Grundlage der Bestimmungen in der Richtlinie zur Rückforderung abgelaufener Registrierungen

Bevor ein Domain-Name abläuft, sendet der Provider (WEDOS Internet, a.s.) dem Kunden (Domain-Namen-Inhaber) mindestens 3 Benachrichtigungen, um ihn vor dem Ablauf des Domain-Namens zu warnen:

  1. Kündigung – 30 Tage vor dem Ablaufdatum zusammen mit einer zugesandten Zahlungsaufforderung für die Erneuerung gemäß der gültigen Preisliste der Domains des Providers.
  2. Kündigung – 1 Woche vor Ablauf der Frist
  3. Benachrichtigung – 5 Tage nach Ablauf des Domänennamens zusammen mit den Zahlungsanweisungen

Wenn Sie Ihren Domänennamen nicht rechtzeitig erneuern konnten, beachten Sie bitte, dass der Provider die folgenden Grundsätze beachtet:

  • 8 Tage nach Ablauf der Domain wird der Domainname aus dem DNS entfernt, aber es ist immer noch möglich, ihn zu verlängern
  • 30 Tage nach Ablauf der Domain wird der Domainname gelöscht, kann aber gegen eine spezielle Verlängerungsgebühr verlängert werden
  • 60 Tage nach Ablauf der Domain wird der Domainname widerrufen und kann nicht verlängert werden.
  • 65 Tage nach dem Verfallsdatum wird der Domänenname nach dem Zufallsprinzip für eine neue Registrierung freigegeben.

Für die Verlängerung einer Domain ist eine Verlängerungsgebühr zu entrichten, die sich aus der gültigen Preisliste ergibt: https://www.wedos.com/domains/surcharge-services.

Diese Regeln gelten nur für Domains, für die der Anbieter ein direkter Domain-Registrar ist und die Registrierung nicht durch einen anderen Registrar vermittelt wird.

Grundsätze für die Entgegennahme, Bearbeitung und Überwachung von Streitfällen

Tickets für die Beilegung von Streitigkeiten über gTLD-Domänennamen können über erstellt werden:

– Das Kontaktformular für die Domainabteilung: domains@wedos.com

– Registrar Missbrauch Kontakt Telefon: +420 380999333

Grundsätze:

  1. WEDOS Internet, a.s. akzeptiert nur E-Mail-Korrespondenz oder Telefonanrufe im Zusammenhang mit der Beilegung von Streitigkeiten über Domänennamen und nur von einer gültigen und zuverlässigen Quelle nach eigenem Ermessen.
  2. Der gemeldete Streitfall wird von den Mitgliedern der Domänenabteilung geprüft, die dann entscheiden, ob weitere Maßnahmen erforderlich sind.
  3. Die Domänenabteilung leitet das Streitbeilegungsverfahren ein und koordiniert anschließend die gesamte Kommunikation.
  4. Falls erforderlich, wird sich die Domänenabteilung mit dem Domäneninhaber in Verbindung setzen, um zusätzliche Informationen zu erhalten.
  5. Die Domänenabteilung wird den Inhaber des Domänennamens weiter beobachten, um festzustellen, ob der gemeldete Streitfall beigelegt wurde.
  6. WEDOS Internet, a.s. wird mit dem Register (oder einer anderen befugten Stelle) in vollem Umfang zusammenarbeiten, wenn es notwendig ist, einen Domainnamen auszusetzen oder zu widerrufen.
  7. Sobald der gemeldete Streitfall geklärt ist, informiert die Domänenabteilung alle betroffenen Parteien. Darüber hinaus müssen alle Mitteilungen zu dem gemeldeten Streitfall gemäß Abschnitt 3.18.3 der ICANN RAA 2013 mindestens zwei Jahre aufbewahrt werden.