Vereinbarung zur Registrierung
Vertrag über die Registrierung von Domänennamen für gTLD
1. Die Vertragsparteien
2. Zahlung der Gebühren
2.1. Der Registrant erkennt an, dass alle Gebühren und Zahlungen für die Registrierung des Domainnamens vom Wiederverkäufer gemäß den vom Wiederverkäufer angegebenen Zahlungsbedingungen bearbeitet werden. Die Registrierstelle akzeptiert keine Zahlungen, die direkt vom Registranten geleistet werden. Der Domänenname wird für einen bestimmten Zeitraum registriert. Werden die Gebühren für die Registrierung des Domänennamens am Ende des jeweiligen Registrierungszeitraums nicht bezahlt, wird der Domänenname annulliert, gelöscht und/oder ausgesetzt. Der Registrant erkennt an, dass ein Domänenname nur dann registriert oder verlängert werden kann, wenn der Registrant eine angemessene Zahlungssicherheit bietet.
3. Zuständigkeiten des Kanzlers
3.1. Es liegt in der Verantwortung der Registrierstelle, Zonendatei-Informationen zur Eintragung in die entsprechende Registerdatenbank zu übermitteln. Die Registrierstelle kommt dieser Verpflichtung nach, indem sie dem Register den Domänennamen, die Nameserverinformationen und andere für die Einrichtung und Verwaltung des Domänennamens erforderliche Informationen, einschließlich der vom Registranten übermittelten personenbezogenen Daten, übermittelt. Die Registrierstelle ist verpflichtet, die Angaben des Registranten von Zeit zu Zeit gemäß den geltenden ICANN- und/oder Registerregeln zu überprüfen.
4. Vom Registranten bereitgestellte Domaindaten
5. Verwendung der persönlichen Daten des Registranten
6. Garantien und Verpflichtungen des Registranten
6.1. Zusätzlich zu den spezifischen Garantien, die von den jeweiligen Registern verlangt werden, sichert der Registrant bei der Beantragung eines Domänennamens zu und gewährleistet, dass: (i) die Angaben im Antrag vollständig und richtig sind; (ii) nach bestem Wissen und Gewissen des Registranten weder die Registrierung des Domänennamens noch die Art und Weise, in der er direkt oder indirekt verwendet wird, die gesetzlichen Rechte Dritter verletzt; (iii) Der Registrant wird den Domänennamen nicht wissentlich unter Verstoß gegen geltende Gesetze oder Vorschriften verwenden; (iv) der Registrant die AUP der Registrierstelle einhalten wird; und (v) der Registrant den Domänennamen nicht zu einem unrechtmäßigen Zweck registriert.
7. Lizenz des Domänennamens
7.1. Wenn der Registrant beabsichtigt, die Nutzung eines Domänennamens an einen Dritten zu lizenzieren, ist er dennoch der eingetragene Registrant und verantwortlich für die Bereitstellung vollständiger Kontaktinformationen sowie für die Bereitstellung und Aktualisierung genauer technischer und administrativer Kontaktinformationen, die geeignet sind, die rechtzeitige Lösung von Problemen zu erleichtern, die im Zusammenhang mit der Registrierung des Domänennamens auftreten. Der Registrant haftet für Schäden, die durch die unrechtmäßige Nutzung der Domänennamenregistrierung verursacht werden, es sei denn, der Registrant legt die aktuellen Kontaktinformationen des Lizenznehmers des Registranten und die Identität des Lizenznehmers innerhalb von sieben (7) Tagen gegenüber einer Partei offen, die dem Registranten einen angemessenen Beweis für einen einklagbaren Schaden liefert.
8. Rechte des Registranten an dem Domänennamen
9. Streitbeilegung
10. Begrenzung der Haftung
11. Entschädigung
11.1. Der Registrant erklärt sich damit einverstanden, die ICANN, jedes Register und die Registrierstelle sowie deren Direktoren, leitende Angestellte, Mitarbeiter und Bevollmächtigte von allen Ansprüchen, Schäden, Haftungen, Kosten und Ausgaben (einschließlich angemessener Anwaltskosten) freizustellen, die sich aus der Registrierung des Domänennamens des Registranten ergeben oder damit zusammenhängen. Diese Entschädigungsverpflichtung gilt ausdrücklich auch nach Beendigung dieses Abkommens.
12. Begriff
12.1. Dieser Vertrag gilt für die Dauer der Registrierung des Domänennamens oder für den Fall, dass der Registrant die Registrierung des Domänennamens auf eine andere Registrierstelle überträgt, für den Tag der Übertragung auf diese Registrierstelle. In beiden Fällen erlöschen die Verpflichtungen der Registrierstelle gegenüber dem Registranten. Der Registrant erkennt an, dass Domänennamenregistrierungen nicht innerhalb von 60 (sechzig) Tagen nach der Registrierung oder Übertragung auf eine andere Registrierstelle übertragen werden können, und dass einige ccTLDs ähnliche Übertragungsverbote vorsehen können.
13. Verstoß gegen das Abkommen
13.1. Die Nichteinhaltung einer Bestimmung dieses Vertrags, einschließlich der ICANN- und/oder Registerregeln, gilt als wesentlicher Verstoß und berechtigt die Registrierstelle, die Registrierung des Domänennamens auszusetzen, zu löschen und/oder zu streichen. Der Wiederverkäufer übermittelt dem Registranten die entsprechende Mitteilung über den Verstoß. Ein Verstoß des Registranten gilt nicht als entschuldigt oder als Verzicht der Registrierstelle, nur weil die Registrierstelle nicht früher auf diesen oder einen anderen Verstoß des Registranten reagiert hat.
14. Benachrichtigung
14.1. Alle im Rahmen dieser Vereinbarung erforderlichen oder zulässigen Mitteilungen können per Post oder E-Mail an eine der beiden Parteien gesendet werden. Mitteilungen an den Registranten können an die Adressen gesendet werden, die zum Zeitpunkt der Mitteilung in den Kontaktdaten des Registranten angegeben sind, einschließlich der E-Mail-Adresse des Registranten. Mitteilungen an den Kanzler per E-Mail sind an die Adresse support@ascio.com zu senden und in englischer Sprache abzufassen. Eine per Fax oder E-Mail übermittelte Mitteilung gilt an dem Tag als erfolgt, an dem das Fax oder die E-Mail erfolgreich übermittelt wurde.
15. SEVERABILITÄT
15.1. Die Bestimmungen dieses Abkommens sind trennbar. Wird eine Bestimmung oder ein Abschnitt für ungültig erklärt, so berührt dies nicht die übrigen Bestimmungen oder Abschnitte, die weiterhin verbindlich sind.
16. Gesamtheit
16.1. Dieser Vertrag ist der vollständige und ausschließliche Vertrag zwischen dem Registranten und der Registrierstelle bezüglich der Registrierung des Domänennamens des Registranten.
17. Geltendes Recht und Gerichtsstand
17.1. Die Gültigkeit, Auslegung und Erfüllung dieses Abkommens unterliegt dem dänischen Recht und ist nach diesem auszulegen. Jede Partei unterwirft sich unwiderruflich der ausschließlichen Zuständigkeit der dänischen Gerichte für alle Ansprüche, Streitigkeiten oder Angelegenheiten, die sich aus oder in Verbindung mit dieser Vereinbarung ergeben, mit Ausnahme von Streitbeilegungsverfahren der ICANN und/oder des Registers, die in Bezug auf den Domänennamen eingeleitet werden.
POLITIK ZUR WIEDERHERSTELLUNG ABGELAUFENER REGISTRIERUNGEN (ERRP)
- Erste Mitteilung – etwa 26 Tage vor Ablauf der Frist
- Zweite Mitteilung – etwa 4 Tage vor Ablauf der Frist
- Dritte Mitteilung – etwa 5 Tage nach Ablauf der Frist
ASCIOS DATENSCHUTZRICHTLINIE
- Wir stellen der Öffentlichkeit WHOIS-Daten für den kostenlosen abfragebasierten Zugriff zur Verfügung;
- Wir stellen der ICANN und den Domänennamenregistrierungsstellen gemäß deren Regeln und Vorschriften Daten über die Domäne zur Verfügung, einschließlich der Kommunikation mit Ihnen;
- Wir hinterlegen domänenbezogene Daten täglich oder so oft wie erforderlich bei seriösen, von der ICANN oder den Domänenregistern beauftragten Dritten; und
- Wir gestatten Dritten den Zugang zu WHOIS-Daten in großen Mengen, sofern sie sich unter anderem verpflichten, diese nicht missbräuchlich zu verwenden, z. B. für die Übermittlung unerwünschter Werbe-E-Mails.
Andere Ressourcen:
ICANN-Bildungsseite:
https://www.icann.org/resources/pages/responsibilities-2014-03-14-en
Seite über die Vorteile und Pflichten von ICANN-Registrierern:
https://www.icann.org/resources/pages/benefits-2013-09-16-en
Ascio-Richtlinien und TLD-Anforderungen:
https://www.ascio.com/policies
Kanzler:
Ascio Technologien, Inc. Dänemark – Niederlassung von Ascio Technologies, Inc. USA
CVR: 25163532 –
Eingetragene Anschrift: Ørestads Boulevard 108, 10. Sal.th. 2300 Kopenhagen S, Dänemark